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Beurlaubung vom Unterricht

Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind Beurlaubungen von Schülerinnen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise kann in beonders begründeten Fällen, die durch die Schulbesuchsverordnung geregelt sind, eine Beurlaubung gewährt werden. Über zulässige Beurlaubungsgründe gibt die Schulleitung Auskunft. Notwendig für eine Beurlaubung ist eine rechtzeitige, schriftliche und begründete Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten. Bitte stellen Sie Beurlaubungsanträge im Vorfeld bis zu 3 Tagen an die Klassenleitung, bei längerer Dauer und vor Ferien an die Schulleitung.
Anmerkung:
Verlängerter Urlaub und/ oder damit zusammenhängende Reisezeiten gehören nicht zu den möglichen Ausnahmen.

Termine

Sa, 20.04.2024
- Sa, 27.04.2024
Finnland-Austausch bei uns
Do, 02.05.2024
Theateraufführung Mittelst.
Fr, 03.05.2024
Homeschoolingtag für Kl. 5 bis KS1
Fr, 03.05.2024
Theateraufführung Mittelst.
Do, 09.05.2024
HIMMELFAHRT
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