Beurlaubung vom Unterricht
Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind Beurlaubungen von Schülerinnen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise kann in beonders begründeten Fällen, die durch die Schulbesuchsverordnung geregelt sind, eine Beurlaubung gewährt werden. Über zulässige Beurlaubungsgründe gibt die Schulleitung Auskunft. Notwendig für eine Beurlaubung ist eine rechtzeitige, schriftliche und begründete Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten. Bitte stellen Sie Beurlaubungsanträge im Vorfeld bis zu 3 Tagen an die Klassenleitung, bei längerer Dauer und vor Ferien an die Schulleitung.
Anmerkung:
Verlängerter Urlaub und/ oder damit zusammenhängende Reisezeiten gehören nicht zu den möglichen Ausnahmen.
Anmerkung:
Verlängerter Urlaub und/ oder damit zusammenhängende Reisezeiten gehören nicht zu den möglichen Ausnahmen.
Termine
Di, 12.12.2023
Weihnachtskonzert Friedenskirche 19.30
Di, 12.12.2023
- Di, 19.12.2023
- Di, 19.12.2023
Spanien-Austausch bei uns
Do, 21.12.2023
- So, 07.01.2024
- So, 07.01.2024
WEIHNACHTSFERIEN
Do, 11.01.2024
19.00
19.00
Kulturabend St. Raphael-Schulen
Di, 16.01.2024
Infoabend Realschule




